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AGB

# Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für MakerIO

Stand: August 2026

Präambel

MakerIO ist eine cloudbasierte Softwareplattform zur Organisation, Verwaltung und Automatisierung von Geschäftsprozessen.

Die Plattform richtet sich insbesondere an Unternehmen, Händler, Onlineshops, Handmade-Unternehmen und vergleichbare gewerbliche Anbieter.

MakerIO ermöglicht – abhängig vom jeweils gebuchten Tarif und verfügbaren Funktionsumfang – unter anderem die Verwaltung von Bestellungen, Artikeln, Kunden, Dokumenten, Rechnungen, Versandprozessen und weiteren betrieblichen Informationen sowie die Verbindung externer Shops, Marktplätze und Geschäftssysteme.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung von MakerIO durch gewerbliche Kunden.

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# § 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieter von MakerIO ist:

Lowdrinks GmbH
Melkerweg 11
31683 Obernkirchen
Deutschland

E-Mail: info@makerio.de

nachfolgend „Anbieter“ genannt.

(2) MakerIO ist eine Marke bzw. ein Softwareangebot des Anbieters.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der unter makerio.de angebotenen Software und damit verbundenen Leistungen.

(4) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(5) Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

(6) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

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# § 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Bereitstellung der cloudbasierten Software MakerIO zur Nutzung über das Internet.

(2) Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach:

* dem gewählten Tarif,
* der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung,
* den für den Kunden freigeschalteten Funktionen und
* gegebenenfalls individuell vereinbarten Zusatzleistungen.

(3) MakerIO kann insbesondere Funktionen aus folgenden Bereichen bereitstellen:

* Auftragsverwaltung,
* Kundenverwaltung,
* Artikelverwaltung,
* Warenwirtschaft,
* Rechnungsverwaltung,
* Buchhaltungsunterstützung,
* Versandabwicklung,
* Dokumentenerstellung,
* Retourenverwaltung,
* Bestandsverwaltung,
* Automatisierungen,
* Auswertungen,
* Mitarbeiterverwaltung,
* Kommunikation,
* Schnittstellen zu Shops und Marktplätzen sowie
* Schnittstellen zu externen Dienstleistern.

(4) Nicht sämtliche Funktionen müssen in jedem Tarif enthalten sein.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang von MakerIO fortlaufend weiterzuentwickeln.

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# § 3 Vertragsschluss und Registrierung

(1) Zur Nutzung von MakerIO muss der Kunde ein Benutzerkonto erstellen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen kostenpflichtigen Tarif bestellt und der Anbieter die Bestellung annimmt bzw. den entsprechenden Tarif freischaltet.

(4) Soweit eine kostenlose Testphase angeboten wird, entsteht zunächst lediglich ein auf die Testphase beschränktes Nutzungsverhältnis.

(5) Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Einrichtung eines Benutzerkontos besteht nicht.

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# § 4 Kostenlose Testphase

(1) Der Anbieter kann Neukunden eine kostenlose Testphase für MakerIO anbieten.

(2) Dauer und Umfang der Testphase ergeben sich aus dem bei Registrierung dargestellten Angebot.

(3) Während der Testphase kann der Funktionsumfang gegenüber einem kostenpflichtigen Tarif eingeschränkt sein.

(4) Der Anbieter kann insbesondere bestimmte Schnittstellen, Automatisierungen, Datenmengen oder andere Funktionen begrenzen.

(5) Soweit bei Registrierung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, geht die Testphase nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über.

(6) Entscheidet sich der Kunde während oder nach der Testphase für einen kostenpflichtigen Tarif, gelten ab diesem Zeitpunkt die Bedingungen des gewählten Tarifs.

(7) Nach Ablauf der Testphase kann der Anbieter den Zugang oder einzelne Funktionen einschränken, sofern kein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde.

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# § 5 Bereitstellung von MakerIO

(1) MakerIO wird als Software-as-a-Service über das Internet bereitgestellt.

(2) Eine Installation der eigentlichen MakerIO-Serversoftware auf Systemen des Kunden ist nicht geschuldet.

(3) Der Anbieter stellt die Software in ihrer jeweils aktuellen Version zur Verfügung.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, Updates, Fehlerbehebungen, Sicherheitsupdates und Weiterentwicklungen vorzunehmen.

(5) Voraussetzung für die Nutzung ist eine funktionierende Internetverbindung sowie ein aktueller, marktüblicher Webbrowser.

(6) Für die Internetverbindung sowie Hard- und Software auf Seiten des Kunden ist der Kunde selbst verantwortlich.

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# § 6 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit von MakerIO.

(2) Eine ununterbrochene Verfügbarkeit von 100 % wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte Service-Level-Vereinbarung abgeschlossen wurde.

(3) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:

* Wartungsarbeiten,
* Sicherheitsupdates,
* technische Störungen,
* Störungen bei Rechenzentren,
* Störungen von Internetverbindungen,
* Ausfälle externer Schnittstellen oder
* Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

(4) Planbare Wartungsarbeiten werden, soweit dies möglich und zumutbar ist, so durchgeführt, dass die Beeinträchtigung für Kunden möglichst gering bleibt.

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# § 7 Benutzerkonten und Mitarbeiter

(1) Der Kunde erhält Zugang zu MakerIO über sein Benutzerkonto.

(2) Abhängig vom gebuchten Tarif kann der Kunde weitere Benutzer- bzw. Mitarbeiterkonten anlegen.

(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Benutzerkonten nur von den jeweils berechtigten Personen verwendet werden.

(4) Zugangsdaten und Passwörter dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.

(5) Besteht der Verdacht, dass Zugangsdaten unberechtigten Personen bekannt geworden sind, muss der Kunde die Zugangsdaten unverzüglich ändern und den Anbieter informieren, soweit hierdurch ein Sicherheitsrisiko für MakerIO entstehen kann.

(6) Handlungen eines vom Kunden eingerichteten Mitarbeiterkontos werden grundsätzlich dem Kunden zugerechnet.

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# § 8 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches und grundsätzlich nicht übertragbares Recht zur Nutzung von MakerIO im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks.

(2) Der Kunde darf MakerIO für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten verwenden.

(3) Eine Überlassung des Benutzerkontos an andere Unternehmen oder unberechtigte Dritte ist nicht gestattet.

(4) Der Kunde darf MakerIO insbesondere nicht:

* kopieren,
* weiterverkaufen,
* vermieten,
* unterlizenzieren,
* unberechtigten Dritten zur Verfügung stellen,
* technisch manipulieren oder
* Schutzmechanismen umgehen.

(5) Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.

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# § 9 Daten des Kunden

(1) Der Kunde kann im Rahmen der Nutzung von MakerIO eigene Daten und Geschäftsinformationen speichern oder über Schnittstellen importieren.

Hierzu können insbesondere gehören:

* Artikeldaten,
* Kundendaten,
* Bestellungen,
* Rechnungen,
* Belege,
* Versanddaten,
* Lieferantendaten,
* Dateien,
* Kommunikationsdaten und
* sonstige Geschäftsdaten.

(2) Die vom Kunden eingebrachten Daten bleiben grundsätzlich dem Kunden zugeordnet.

(3) Der Anbieter erhält lediglich die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlichen Rechte zur technischen Verarbeitung dieser Daten.

(4) Der Anbieter erwirbt durch die Speicherung keine Eigentums- oder sonstigen Verwertungsrechte an den Geschäftsdaten des Kunden.

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# § 10 Schnittstellen und externe Dienste

(1) MakerIO kann Schnittstellen zu externen Systemen bereitstellen.

Hierzu können insbesondere gehören:

* Shopsysteme,
* Marktplätze,
* Versanddienstleister,
* Zahlungsanbieter,
* Buchhaltungssysteme und
* sonstige Drittanbieter.

(2) Die Verfügbarkeit einer bestimmten Schnittstelle ist nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Leistungsumfangs ist.

(3) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen Zugänge, API-Schlüssel, Berechtigungen oder sonstigen Zugangsinformationen beim jeweiligen Drittanbieter bereitzustellen.

(4) Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung von APIs oder Diensten durch externe Anbieter.

(5) Ändert ein Drittanbieter seine technische Schnittstelle, kann eine vorübergehende Einschränkung der entsprechenden MakerIO-Integration entstehen.

(6) Wird eine externe Schnittstelle dauerhaft eingestellt oder technisch bzw. wirtschaftlich unzumutbar verändert, ist der Anbieter berechtigt, die entsprechende Integration einzustellen.

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# § 11 Automatisierungen

(1) MakerIO kann Funktionen bereitstellen, mit denen der Kunde automatisierte Geschäftsprozesse konfigurieren kann.

(2) Der Kunde ist für die Einrichtung und Prüfung seiner Automatisierungsregeln verantwortlich.

(3) Vor der produktiven Verwendung komplexer Automatisierungen sollte der Kunde diese auf korrekte Funktionsweise prüfen.

(4) Der Anbieter haftet nicht für vom Kunden fehlerhaft konfigurierte Regeln oder daraus resultierende fehlerhafte Verarbeitungsvorgänge, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.

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# § 12 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

1. seine Zugangsdaten angemessen zu schützen;

2. nur berechtigten Personen Zugriff auf MakerIO zu gewähren;

3. keine rechtswidrigen Inhalte über MakerIO zu verarbeiten;

4. keine Schadsoftware oder schädlichen Inhalte einzubringen;

5. keine Sicherheitsmechanismen zu umgehen;

6. keine unberechtigten Zugriffe auf Systeme oder Daten anderer Nutzer vorzunehmen;

7. MakerIO nicht für Spam oder andere rechtswidrige Kommunikation einzusetzen;

8. Rechte Dritter zu beachten;

9. die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm vorgenommenen Datenverarbeitungen sicherzustellen;

10. erforderliche Einwilligungen oder sonstige Rechtsgrundlagen selbst sicherzustellen;

11. die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für seine Geschäftsunterlagen zu beachten und

12. wichtige Geschäftsdaten gegebenenfalls zusätzlich zu exportieren und eigenständig zu sichern.

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# § 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Beide Vertragsparteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

(3) Der entsprechende AVV wird Bestandteil der Vertragsbeziehung.

(4) Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und dem AVV haben hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten die Regelungen des AVV Vorrang.

(5) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm über MakerIO verarbeiteten personenbezogenen Daten verantwortlich.

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# § 14 Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vom Kunden gebuchten Tarif und den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dargestellten Preisen.

(2) Alle gegenüber Unternehmern angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Abhängig vom Angebot können Tarife insbesondere:

* monatlich,
* jährlich,
* nutzungsabhängig oder
* nach zusätzlichen Funktionen

berechnet werden.

(4) Die konkret vereinbarte Abrechnungsperiode ergibt sich aus der Bestellung.

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# § 15 Rechnungsstellung und Zahlung

(1) Rechnungen können elektronisch bereitgestellt und/oder an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt werden.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Rechnungs- und Kontaktdaten aktuell zu halten.

(3) Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden beim Abschluss des jeweiligen Tarifs angezeigt.

(4) Rechnungen sind zum angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen.

(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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# § 16 Tarifwechsel

(1) Der Kunde kann – soweit technisch angeboten – zwischen verfügbaren MakerIO-Tarifen wechseln.

(2) Bei einem Upgrade kann der höhere Funktionsumfang unmittelbar oder zu dem beim Tarifwechsel angezeigten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden.

(3) Bei einem Downgrade kann die Änderung erst zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums wirksam werden.

(4) Durch ein Downgrade können Funktionen, Benutzerkonten, Automatisierungen oder andere tarifabhängige Leistungen eingeschränkt werden.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor einem Downgrade zu prüfen, welche Auswirkungen der Tarifwechsel auf seine Nutzung hat.

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# § 17 Änderungen von Preisen

(1) Der Anbieter kann Preise für zukünftige Abrechnungszeiträume ändern.

(2) Preisänderungen werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt.

(3) Bereits vollständig im Voraus bezahlte Abrechnungszeiträume bleiben von einer Preiserhöhung grundsätzlich unberührt.

(4) Soweit gesetzlich erforderlich, erhält der Kunde bei wesentlichen Preisänderungen ein Sonderkündigungsrecht.

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# § 18 Sperrung eines Benutzerkontos

(1) Der Anbieter kann ein Benutzerkonto vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass:

* das Konto missbräuchlich verwendet wird,
* Sicherheitsrisiken bestehen,
* rechtswidrige Handlungen vorgenommen werden,
* Systeme des Anbieters oder Dritter gefährdet werden oder
* erhebliche Zahlungsrückstände bestehen.

(2) Soweit möglich und zumutbar, wird der Kunde vor einer Sperrung informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe.

(3) Bei akuten Sicherheitsrisiken kann eine sofortige Sperrung erfolgen.

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# § 19 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Tarif.

(2) Monatlich gebuchte Tarife können grundsätzlich zum Ende des jeweiligen monatlichen Abrechnungszeitraums gekündigt werden, soweit beim Vertragsabschluss keine abweichende Regelung vereinbart wurde.

(3) Jährlich gebuchte Tarife können grundsätzlich zum Ende des jeweiligen jährlichen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

(4) Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag um den jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum, soweit beim Vertragsschluss nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Die Kündigung kann über eine im MakerIO-Kundenkonto bereitgestellte Funktion oder in Textform erfolgen.

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# § 20 Datenexport und Vertragsende

(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Beendigung seines MakerIO-Kontos die von ihm benötigten Geschäftsdaten über vorhandene Exportfunktionen zu sichern.

(2) Nach Vertragsende kann der Zugriff auf MakerIO eingeschränkt oder deaktiviert werden.

(3) Kundendaten werden nach Beendigung des Vertrags entsprechend den gesetzlichen Anforderungen, dem AVV und den geltenden Löschfristen gelöscht.

(4) Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Anbieters unterliegen, können für die Dauer dieser Pflichten weiterhin gespeichert werden.

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# § 21 Gewährleistung

(1) Der Anbieter stellt MakerIO entsprechend dem vereinbarten Funktionsumfang zur Verfügung.

(2) Der Kunde hat auftretende technische Fehler möglichst nachvollziehbar zu melden.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, gemeldete Fehler innerhalb angemessener Frist zu beheben.

(4) Ein Fehler liegt insbesondere nicht vor, wenn die Beeinträchtigung verursacht wird durch:

* ungeeignete Systeme des Kunden,
* eine fehlerhafte Internetverbindung,
* externe Dienste,
* Änderungen von Drittanbieter-APIs,
* Fehlbedienung oder
* fehlerhafte Konfiguration durch den Kunden.

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# § 22 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:

* bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
* bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
* nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
* in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Für Störungen oder Leistungsausfälle externer Anbieter haftet der Anbieter nur, soweit er diese zu vertreten hat.

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# § 23 Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

(2) Als vertraulich gelten insbesondere:

* Geschäftsdaten,
* Kundendaten,
* Zugangsdaten,
* nicht öffentliche technische Informationen,
* Geschäftsgeheimnisse und
* sonstige erkennbar vertrauliche Informationen.

(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort, soweit die betreffende Information weiterhin vertraulich ist.

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# § 24 Änderungen und Weiterentwicklung von MakerIO

(1) MakerIO wird kontinuierlich weiterentwickelt.

Der Anbieter darf insbesondere:

* Funktionen verbessern,
* Bedienoberflächen verändern,
* technische Abläufe optimieren,
* Sicherheitsmechanismen anpassen,
* neue Funktionen ergänzen und
* technisch überholte Funktionen ersetzen.

(2) Änderungen, die den vereinbarten Hauptzweck des gebuchten Tarifs nicht wesentlich beeinträchtigen, sind zulässig.

(3) Wesentliche nachteilige Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt, soweit dies erforderlich ist.

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# § 25 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht.

Ein solcher Grund kann insbesondere vorliegen aufgrund:

* gesetzlicher Änderungen,
* Rechtsprechung,
* behördlicher Anforderungen,
* Sicherheitsanforderungen,
* technischer Weiterentwicklung oder
* Einführung neuer Leistungen.

(2) Über wesentliche Änderungen wird der Kunde in Textform informiert.

(3) Soweit eine Zustimmung des Kunden gesetzlich erforderlich ist, wird diese eingeholt.

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# § 26 Höhere Gewalt

Der Anbieter haftet nicht für Leistungsausfälle aufgrund von Ereignissen, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen.

Hierzu können insbesondere gehören:

* Naturkatastrophen,
* Feuer,
* Überschwemmungen,
* Krieg,
* behördliche Maßnahmen,
* erhebliche Ausfälle von Telekommunikationsnetzen,
* großflächige Stromausfälle,
* Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen und
* vergleichbare Ereignisse höherer Gewalt.

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# § 27 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

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# Anhang 1 – Leistungsbeschreibung MakerIO

1. Grundlegende Leistung

MakerIO ist eine cloudbasierte Plattform zur zentralen Organisation und Automatisierung von Geschäftsprozessen.

MakerIO richtet sich insbesondere an Unternehmen, die Produkte über einen oder mehrere Online-Vertriebskanäle verkaufen.

Die Plattform kann hierzu Schnittstellen zu Shops, Marktplätzen und weiteren Quellsystemen sowie Schnittstellen zu externen Geschäftssystemen bereitstellen.

2. Funktionsbereiche

Je nach gebuchtem Tarif können insbesondere folgende Funktionen bereitgestellt werden:

* Bestell- und Auftragsverwaltung,
* Artikel- und Variantenverwaltung,
* Kundenverwaltung,
* Bestandsverwaltung,
* Rechnungen und Dokumente,
* Buchhaltungsfunktionen,
* Versandabwicklung,
* Retouren,
* Automatisierungen,
* Auswertungen und Statistiken,
* Mitarbeiter- und Rechteverwaltung,
* Schnittstellen zu Shops und Marktplätzen,
* Schnittstellen zu Versanddienstleistern,
* Schnittstellen zu Buchhaltungssystemen sowie
* weitere von MakerIO bereitgestellte Integrationen.

Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Tarif- und Leistungsbeschreibung.

3. Systemvoraussetzungen

Für die Nutzung von MakerIO benötigt der Kunde:

* einen Internetzugang,
* ein internetfähiges Endgerät,
* einen aktuellen Webbrowser,
* aktiviertes JavaScript und
* eine gültige E-Mail-Adresse.

Für einzelne Funktionen können weitere technische Voraussetzungen gelten.

4. Externe Systeme

Für die Verwendung externer Integrationen benötigt der Kunde gegebenenfalls einen eigenen Vertrag bzw. Account beim jeweiligen Drittanbieter.

Kosten externer Anbieter sind nicht Bestandteil der MakerIO-Vergütung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

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MakerIO – ein Angebot der Lowdrinks GmbH

Stand: August 2026

Stand: 09.08.2026

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